Haltung zum Deutschen Bauernkrieg
Die mittelalterliche Feudalordnung führte auch infolge vieler Kriege dazu, dass die Fürsten den Bauern immer mehr Abgaben aufbürdeten, ihre Gewohnheitsrechte (z.B. das Jagen, Fischen, Holz schlagen) immer stärker einschränkten und sie in die Leibeigenschaft zwangen. Dies führte schon im 15. Jahrhundert zu einer Serie von Bauernaufständen, zuerst in der Schweiz. In deutschen Gebieten kam es 1524 bis 1526 zum Großen Bauernkrieg. Ausgehend von schweizerischen, schwäbischen und badischen Bauern breiteten sich die Aufstände wie ein Flächenbrand aus. Auch einige Städte schlossen sich an, da die Unzufriedenheit mit Fürsten und Bischöfen allgemein sehr groß geworden war.
Die 12 Artikel gaben ihren Forderungen eine einheitliche Stoßrichtung: Sie reichten von der bloßen Wiederherstellung ihrer Gewohnheitsrechte bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zu demokratischen Grundrechten. Sie beriefen sich auf das „göttliche Recht“ und Luthers Schriftprinzip sola scriptura. Wie er erklärten sie sich bereit, ihre Forderungen fallenzulassen, sobald man ihnen aus der Bibel ihr Unrecht beweise. Dies gab ihren schon früher religiös begründeten Hoffnungen auf soziale Befreiung erstmals Durchschlagskraft.[12]
Luther stand den 12 Artikeln wegen ihrer aus seiner Sicht falschen Berufung auf die Bibel distanziert gegenüber. Im April 1525 bemühte er sich in einer Flugschrift jedoch um eine gütliche Einigung und ein abgewogenes Urteil, griff einige berechtigte Forderungen der Bauern auf und wies sowohl sie als auch die Fürsten zurecht. Doch nachdem einige Bauern einen Grafen und seine Begleiter ermordet hatten (Weinsberger Bluttat), verfasste Luther seine Schrift Wider die mörderischen Rotten der Bauern. Diese verdammte die Aufstände nunmehr als Werk des Teufels und forderte alle Fürsten - unabhängig von ihrer Konfession - dazu auf, die Bauern mit aller notwendigen Gewalt niederzuschlagen. Daraufhin verstärkten die Fürsten, bei denen Luthers Wort Gewicht hatte, ihr Gegenheer.
1525 erreichten die Aufstände auch Thüringen und Sachsen. Hier war Thomas Müntzer zum Wortführer der Bauern geworden. Er hatte anfangs wie Luther versucht, die Landesfürsten für Reformen zu gewinnen. Nachdem Luther den Kurfürsten ermutigt hatte, Müntzers Forderungen abzulehnen, wurden dessen eigenständige Reformversuche in Allstedt verboten. Nun übernahm Müntzer die Führung des Bauernheeres und wollte es nach Mansfeld führen, um den dort ansässigen Grafen zu entmachten. Bei Bad Frankenhausen wurde sein Heer vom Fürstenheer gestellt und umzingelt. Die Bauern waren nur mit Schlegeln und Sensen bewaffnet und hatten kaum Kampferfahrung. Müntzer war kein Militärführer, sondern ein wortgewaltiger Prediger. Nach Scheinverhandlungen trieben die berittenen Soldaten die Bauern auseinander und richteten ein Blutbad an, bei dem etwa 5000 Bauern ermordet wurden. Müntzer wurde wenige Tage später gefasst und enthauptet.
Nach dieser Niederlage wurden auch alle übrigen Aufstände nach und nach niedergeschlagen. Man schätzt, dass im deutschen Sprachraum 75.000 bis 130.000 Bauern dabei ihr Leben verloren. Nur in einigen süddeutschen Städten und Gebieten wurden einige ihrer Forderungen erfüllt; vielfach wurden ihre Lasten dagegen sogar noch verschärft. Nach diesem ersten Revolutionsversuch dauerte es über 300 Jahre, bis der Feudalismus, und 400, bis die Monarchie in Deutschland überwunden wurden.
Hinter Luthers Ablehnung der Bauernaufstände stand sein Zerwürfnis mit Müntzer. Dieser hatte als Lutherschüler in der Bibel Impulse für die soziale Revolution gefunden. Er glaubte, es sei Gottes Wille, die Lage der Elenden direkt zu ändern und die politischen Verhältnisse dem kommenden Reich Gottes anzugleichen, um so auch die Ungebildeten zum Empfang des Evangeliums bereit zu machen. Luther dagegen lehnte die unmittelbare Verwendung der Bibel für politische Ziele strikt ab und wehrte sich schon 1521 gegenüber Ulrich von Hutten dagegen, „mit Gewalt und Mord für das Evangelium [zu] streiten“. Er unterschied den „weltlichen“ vom „geistlichen“ Bereich; zwar begegne der Christ in beiden Gottes Willen, aber in verschiedener Gestalt. Die biblischen Gebote gälten nur für die Gläubigen; wer sie direkt auf die Politik übertrage, gefährde das Evangelium, das die Gewissen befreien und nicht durch neue Gesetze versklaven solle (siehe dazu Zwei-Reiche-Lehre). Daher begrüßte er Müntzers Ende als gerechte Strafe für den „Teufel“, der gegen Gottes Ordnung rebelliert hatte. Trotzdem fühlte er sich mitverantwortlich für das Gemetzel, das nicht zuletzt auf seinen Aufruf hin geschehen war. Mit seiner Empfehlung des Weingartner Vertrages unterschied er weiterhin berechtigte von unberechtigten Reformen.
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